Im Herbst 2019 wurden im Stadtrat in mehreren Runden die vorgesehenen Maßnahmen für den Haushalt 2020 zusammengestellt. Ende Januar 2020 wurde der laufende Haushalt verabschiedet.
Zugleich mit Verabschiedung des Haushalts macht die Kämmerei einen Ausblick auf die kommenden drei Jahre mit den anstehenden Maßnahmen, das sogenannte Investitionsprogramm. Der Ausblick ist deshalb wichtig, weil es Ausgaben gibt, die sich nicht nur in einem Haushaltsjahr abspielen, sondern sich auf mehrere Jahre verteilen- das betrifft vor allem die anstehenden Großprojekte wie Schule und Feuerwehr.
Die Finanzplanung für die kommenden Jahre wird vermutlich vorsehen, dass wir aufgrund Investitionen in Schule und Feuerwehr größere Kredite aufnehmen werden müssen, die Größenordnung steht noch nicht exakt fest. Bei dem Neu- und Ausbau von Grund- und Mittelschule St. Georg sowie Feuerwehr handelt es sich um sogenannte Pflichtaufgaben, dh Aufgaben, die zwingend von der Stadt selbst erledigt werden müssen, weil sie sonst von keinem anderen übernommen würden. Die Kreditaufnahmen wie andere Ausgaben im Haushaltsplan auch müssen vom Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden; wird diese Genehmigung erteilt, bedeutet dies zugleich auch, dass die Genehmigungsbehörde davon ausgeht, dass der Haushalt solide aufgestellt ist und die Stadt ihren Verpflichtungen nachkommen kann.
Sowohl der Neubau der Schule als auch der Ausbau der Feuerwehr wurde bereits vom Stadtrat beschlossen- übrigens mit überwiegender Mehrheit. Deshalb werden diese Großprojekte die Stadt und auch das zukünftige Stadtoberhaupt im weiteren Gestaltungsspielraum erheblich einengen.
Jede weitere Maßnahme, die in vergleichbarer Größenordnung angesiedelt ist, zusätzlich noch mit anzugehen, ohne sie aus dem eigenen Säckel voll abdecken zu können, muss wohl überlegt sein. Denn trotz evtl. staatlicher Zuschüsse ist immer auch ein eigener Anteil mit einzubringen, den man erst mal aufbringen können muß. Deshalb ist der Gestaltungsspielraum des jetzigen Bürgermeisters als auch des Stadtrats im Rahmen der laufenden Wahlperiode im wesentlichen darauf beschränkt, bereits beschlossenes in den Vollzug zu bringen.
Da ich mich für den Neubau der Grund- und Mittelschule St.Georg unter Beibehalt der Schule in Willing als auch den Umbau des Feuerwehrhauses ausgesprochen habe, ist das aber für mich kein Problem; als Mutter von zwei Kindern will ich selbstverständlich, dass Kinder ein gute Zukunft haben und alle Chancen, aus ihren Leben etwas Gutes zu machen. Und auch die Feuerwehr als ehrenamtliche Einrichtung benötigt Räumlichkeiten, die ihren Bedürfnissen für die Zukunft Rechnung trägt- damit wir auch in Zukunft bei Feuer, Unfällen und Katastrophen auf eine starke Gemeinschaft zurückgreifen können!
Ja und Nein. Nein, deshalb, weil Baurecht auch Recht der Bundesländer ist. Und alles, was vom Bund erlassen ist, kann und muss von den Kommunen natürlich beachtet werden und beeinflußt die Situation vor Ort. Dazu gehört der Wust an Bauvorschriften, der seitens der Bauherren eingehalten werden muß, Bauen damit teurer macht und immer mehr zu werden scheint ebenso wie die Höhe der Grunderwerbssteuer als auch die Tatsache, dass im Rahmen einer Marktwirtschaft Angebot und Nachfrage den Preis regulieren- und bei uns herrscht einfach Zuzug, was die Preise sowohl im Eigentumssektor als auch Mietmarkt sprunghaft steigen läßt.
Zwar schreibt Art. 106 I der Bayerischen Verfassung vor, dass jeder Bewohner Bayerns Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat. Dass sie damit bezahlbar sein muß, ist aber nicht gesetzlich festgelegt.
Tun können wir als Kommune nur dann etwas bei Bauanfragen, wenn wir das "Baurecht beeinflussen können". Eine Beeinflussung ist möglich, wenn das Baurecht nicht sicher oder gar nicht selbstverständlich ist und so im Gegenzug seitens der Kommune etwas verlangt werden kann, zB beim Bauen auf der "grünen Wiese". Oder wenn die Nutzungsmöglichkeit auf einem Grundstück mit Willen der Kommune geändert wird, zB aus Flächen für die Kur Wohnbebauung entsteht.
Dann besteht die Möglichkeit, das Baurecht durch geschicktes Verhandeln auch um den Bau von günstigeren, geförderten Wohnungen, sei es Eigentum oder zur Miete, im Gegenzug zu erteilen.
Natürlich ist es auch dem Grundstückseigentümer möglich, im Rahmen von Fördermaßnahmen über die Regierung von Oberbayern niedrigpreisige Wohnungen zu erstellen, im Eigentum zu behalten und diese für einen Zeitraum von 20 Jahren mietzinserniedrigt zu vermieten. Aber das kann eine Kommune nicht verlangen, wenn nicht eine der oben beschriebenen Ausnahmesituationen vorliegt. Aber wünschen können wir es uns...
Die Stadt selbst hat 2016 die Gebäude Karl-Wagner-Str. 1-7 mit 42 Wohnungen im Wege eines Vorkaufsrechts erworben, das Grundstück gehörte ihr bereits. Dadurch wurden diese Wohnungen einfachster Ausstattung der Grundstücksspekulation entzogen und konnten die Bewohner vor Mietsteigerungen bewahrt werden!
Auf diesem Areal besteht die Möglichkeit, nachzuverdichten. Nach einem von der Stadt durchgeführten Architektenwettbewerb können die vorhandenen Wohnungen um nochmals .ca 40 Wohnungen ergänzt werden.
Sobald dies die städtischen Finanzen zulassen, werden wir uns als SPD für den Neubau weiteren bezahlbaren Wohnraums dort einsetzen.