Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bayerns Kommunen, bis spätestens Ende 2022 mehr digitale Rathausdienstleistungen anzubieten.
Um einen Überblick über den Stand der Dinge zu bekommen und ggf. eine Erweiterung des Angebots frühzeitig anzustoßen, stellte die SPD-Fraktion im Aiblinger Stadtrat bereits am 15.12.19 einen Antrag, über den Stand der Digitalisierung zu berichten und unter Zugriff auf staatliche Fördermittel die weitere Digitalisierung voranzutreiben.
Dem entsprach der Aiblinger Stadtrat auch einstimmig am 27.02.20. Nunmehr wurde 14 Monate nach der ersten Behandlung nochmals in der April-Sitzung des Stadtrates über den weiteren Stand der Dinge berichtet.
Erfreulicherweise wird die Verwaltung in der Lage sein, auch im Jahr 2021 weitere 25 Dienstleistungen anzubieten, die ein bequemes Abfragen von Zuhause aus für den Bürger ermöglichen werden.
Die Digitalisierung hat unseres Erachtens nur Vorteile:
Wie auf Anfrage von Stadträtin Keitz-Dimpflmeier zu erfahren war, wird der von der SPD-Fraktion angefragte DIGITAL-Lotse, ein speziell ausgebildeter Mitarbeiter, der anderen Mitarbeitern in der Verwaltung ggf. Hilfestellung bei der Einarbeitung bieten soll, nunmehr in diesem Jahr auf Fortbildung geschickt werden können, da die Lehrgänge an den staatlichen Verwaltungsschulen hierzu im Jahr 2020 der Pandemie zum Opfer fielen.